Nach dem Unfall: Ihr Wahlrecht
Sind Sie nicht schuld, dürfen Sie den Sachverständigen selbst bestimmen – nicht die gegnerische Versicherung. Wir erfassen Schadenumfang, Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert sowie die Ausfalldauer, damit Ihre Ansprüche vollständig belegt sind.
